Zink – zugelassenes Baumaterial

Allgemein handelt es sich bei Titanzink um ein langjährig erprobtes und zugelassenes Baumaterial, das sich durch Langlebigkeit und ökologische Unbedenklichkeit auszeichnet. In einzelnen Baugebieten und Kommunen kann es aufgrund von Unsicherheiten oder Fehlinformationen jedoch dazu kommen, dass Verbote ausgesprochen werden, die den Einsatz von Zink am Bau einschränken.

Jedoch: Ein generelles Verbot von Zinkblech für den Einsatz als Dacheindeckung, zur Fassadenverkleidung oder für die Niederschlagsentwässerung gibt es nicht.

Wir möchten an dieser Stelle Aufklärungsarbeit leisten und stellen Ihnen dazu den Fachartikel von Herrn Rechtsanwalt Michael Halstenberg zur Verfügung. Der im April 2018 in dem Fachtitel Baurecht veröffentlichte Artikel befasst sich ausführlich mit dem rechtlichen Hintergrund von Zink als Baumaterial an Gebäuden.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder zusätzliche Informationen benötigen, schauen Sie auch in unsere Zink-Fakten, die Ihnen nützliches Praxis-Wissen rund um die Verwendung von Zink an Gebäuden geben oder treten Sie mit uns in Kontakt!